Einreisebestimmungen nach Tunesien ab 1. Juli 2021

Einreisebestimmungen nach Tunesien ab 1. Juli 2021Ab dem 1. Juli gelten folgende Einreisebestimmungen nach Tunesien:
Allgemein:
– Alle Einreisenden müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministeriums online ausfüllen und ausdrucken: https://app.e7mi.tn/
– Als Pauschalreise gilt auch, wenn Transfer, Flug und Hotel über verschiedene Veranstalter gebucht worden sind. Der Transfer muss von einer Incoming-Agentur übernommen werden.
– Strikte Einhaltung des Hygiene-Protokolls-Anti-Covid19 des tunesischen Tourismusministeriums

 Für Individualreisende ab 12 Jahren:

Passagiere, die zwei Mal geimpft worden sind, müssen einen Impfnachweis mit QR Code oder gelben Impfpass vorlegen, sowie einen negativen PCR-Test mit QR-Code, der nicht älter als 72 Stunden beim Check-in sein darf.

Passagiere, die von Covid genesen sind (mindestens sechs Wochen zum Zeitpunkt der Einreise) müssen diesbezüglich ein ärztliches Attest in englischer oder französischer Sprache vorlegen, sowie einen negativen PCR-Test mit QR-Code, der nicht älter als 72 Stunden beim Check-in sein darf.

Nicht geimpfte Passagiere/ Passagiere, die keine Covid-Erkrankungen hatten und davon genesen sind:

  • Vorlage eines negativen PCR-Tests mit QR-Code, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf
  • Vorlage beim Check-in und bei der Ankunft einer eidesstaatlichen Erklärung über eine Eigenquarantäne zu Hause (Privathaus/ Ferienhaus/Hotel etc).

Für Pauschalreisende ab 12 Jahren (nicht geimpft/ nicht vollständig geimpft / nicht an Covid erkrankt und genesen):

  • Vorlage eines negativen PCR-Tests mit QR-Code, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Die Verpflichtung, ab Ankunft in Tunesien in der Gruppe zu bleiben (cohorting) (touristischer Transfer, Übernachtung im Hotel, innerhalb des Hotels sowie bei Ausflügen)

Für geimpfte und genesene (mindestens sechs Wochen vor Check-in) Pauschalreisende ab 12 Jahren:

  • Vorlage eines negativen PCR-Tests mit QR-Code, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf